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   BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04   

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BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2009,33593)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2009,33593)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 20 W (pat) 350/04 (https://dejure.org/2009,33593)
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  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04
    Die Begründung des Einspruchs genügt diesen gesetzlichen Anforderungen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrunds maßgeblichen Umstände darin so vollständig dargelegt sind, dass der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen in Bezug auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrunds ziehen können (BGHZ 100, 242 -Streichgarn [unter II.2.c]; BGHZ 102, 53 -Alkyldiarylphosphin [unter II.2]; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1988 -X ZB 10/87, BlPMZ 1988, 289 -Messdatenregistrierung [unter II.1]).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04
    Der Einspruch muss sich dabei mit der gesamten unter Schutz gestellten Erfindung befassen und nicht nur mit einem Teilaspekt, der isoliert für sich nicht unter Schutz gestellt ist (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1987 -X ZB 28/86, GRUR 1988, 364 -Epoxidationsverfahren [unter IV.2.b]).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04
    Zwar ist höchstrichterlich anerkannt, dass in besonders liegenden Einzelfällen die Angabe von Patentoder Auslegeschriften nur nach ihrer Nummer oder von Schrifttum nur nach seinen Fundstellen zur Begründung eines auf mangelnde Patentfähigkeit gestützten Einspruchs genügen kann (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1972 -X ZB 6/71, GRUR 1972, 592 -Sortiergerät [unter III.1.b]).
  • BGH, 26.05.1988 - X ZB 10/87
    Auszug aus BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04
    Die Begründung des Einspruchs genügt diesen gesetzlichen Anforderungen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrunds maßgeblichen Umstände darin so vollständig dargelegt sind, dass der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen in Bezug auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrunds ziehen können (BGHZ 100, 242 -Streichgarn [unter II.2.c]; BGHZ 102, 53 -Alkyldiarylphosphin [unter II.2]; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1988 -X ZB 10/87, BlPMZ 1988, 289 -Messdatenregistrierung [unter II.1]).
  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 24/86

    "Alkyldiarylphosphin"; Anforderungen an die Begründung des Einspruchs gegen ein

    Auszug aus BPatG, 08.06.2009 - 20 W (pat) 350/04
    Die Begründung des Einspruchs genügt diesen gesetzlichen Anforderungen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrunds maßgeblichen Umstände darin so vollständig dargelegt sind, dass der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen in Bezug auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsgrunds ziehen können (BGHZ 100, 242 -Streichgarn [unter II.2.c]; BGHZ 102, 53 -Alkyldiarylphosphin [unter II.2]; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1988 -X ZB 10/87, BlPMZ 1988, 289 -Messdatenregistrierung [unter II.1]).
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